Ihr Rechtsanwalt für Medizinrecht
Ihre Anwälte für Medizinrecht: Die Rechtsanwälte Karsten Klug und Sönke Höft haben sich auf die unterschiedlichen Facetten des Medizinrechts spezialisiert. Insbesondere beraten wir Sie in den Bereichen des Vertragsrechts (wichtig etwa bei den Fragen zur Praxisgründung, Kooperationen, Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen, etc.), aber natürlich auch das Abrechnungsrechts (sowohl nach GOÄ/GOZ als auch nach dem System der gesetzlichen Krankenkassen). Wir helfen Ihnen bei Praxiskäufen oder Verkäufen, sowie Zulassungsfragen bei der KV bzw. KZV. Unsere Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, Susan B. Rausch, berät in aktuellen Fragen des Werberechts und des Wettbewerbsrechts für Ärzte.
Was wir bieten: Durch die hochgradige Spezialisierung und der stetigen Verpflichtung unserer Partner zu Fortbildungen, können wir den Mandanten eine präzise, kompetente und umfassende Beratung im Medizinrecht bieten. Aufgrund unseren Erfahrungen auf diesem Gebiet können wir uns für unsere Mandanten auch in Verfahren vor den Ausschüssen, Verbänden und vor den Gerichten professionell einsetzen. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich die Wirtschaftlichkeit in Relation zum Nutzen und Erfolg im Sinne des Mandanten.
Die gemeinsamen Ziele: Uns ist an langfristigen Beziehungen gelegen. Darüber hinaus ist es uns wichtig, teure und aufwendige juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden. Vielmehr liegt uns daran, die Mandanten im Vorwege präzise und professionell zu beraten, um Folgekosten und Prozesse zu vermeiden. Sachverhalte analysieren, Lösungen erarbeiten, mögliche Chancen ergreifen. Mehr Infos: Medizinrecht Hamburg
News aus unseren Rechtsgebieten
Kassenarzt-Recht
Die hausarztzentrierte Versorgung ist in § 73b SGB V geregelt. Danach haben die Krankenkassen ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung anzubieten (HZV). Das gesundheitspolitische Vertragsinstrument der Hausarztverträge ist weiterhin sehr umstritten.
Nur Ärzte, die bestimmte qualitätssichernde Maßnahmen und Fortbildungen einhalten, dürfen an einer hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen.
Für die Patienten ist die hausaraztzentrierte Versorung freiwillig. Sie verpflichten sich [...]
Zulassungsrecht
Das sächsische Landessozialgericht hat in einem Urteil vom 24.06.2009 (AZ L1 KA 8/09 – nicht rechtskräftig) entschieden, dass
dem Vertragsarztrecht nicht zu entnehmen sei, dass ein Träger eines MVZ (medizinischen Versorgungszentrums) ambulante ärztliche Heilkunde nur an höchstens 2 weiteren Orten außerhalb des Vertragsarztsitzes ausüben darf.
§ 17 Absatz 2 Satz 1 der Berufsordnung der Sächsischen Landesärztekammer weder [...]
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Vertragsrecht
Neben der traditionellen Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) werden immer mehr überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften (ÜBAG) gegründet.
Während sich bei der BAG noch alle Ärzte an einem Ort für die Ausübung ihrer ärztlichen Tätigkeit zusammen eingefunden haben, bleiben die Ärzte bei der ÜBAG an ihrem bisherigen Ort des Wirkens tätig. Sie können aber trotzdem die Vorteile einer Zusammenarbeit nutzen.
Interessant sind auch fachübergreifende [...]
Mehr lesen über Überörtliche Gemeinschaftspraxis -ÜBAG- Ärzterecht ...


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