Beauftragung
Kosten
In Beratungssachen sowie in allen außergerichtlichen Angelegenheiten arbeiten wir auf der Grundlage von Honorarvereinbarungen, die vor der Mandatierung mit Ihnen vereinbart werden. Diese Art der Abrechnung ist häufig günstiger als die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sie ist außerdem aufwandsgebunden.
In gerichtlichen Angelegenheiten sind wir hingegen verpflichtet, nach Maßgabe des RVG abzurechnen. Maßstab für die Berechnung des Honorars ist dort der Gegenstandswert der Rechtsangelegenheit.
Um Einzelheiten abzusprechen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer.


Kramer & Partner