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Vertragsschluss

Wir freuen uns, dass Sie uns mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen möchten. Da ein Vertragsschluss bzw. eine Mandatierung via Internet derzeit noch nicht möglich ist, bitten wir Sie, uns persönlich, per Telefon, Fax oder E-Mail zu kontaktieren. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Kramer & Partner
Mönckebergstraße 10 / Spitalerstraße 9
(Barkhof)
20095 Hamburg
Tel: 040 – 349 603 0
Fax: 040 – 349 603 20

Ein Vertragsschluss erfolgt grundsätzlich unter Einbeziehung unserer AGB.

Für Betriebsräte gilt folgende Besonderheit: Der Betriebsrat hat gegenüber dem Arbeitgeber (Unternehmen) einen Kostenerstattungsanspruch gemäß § 40 BetrVG. Für die Beauftragung und damit der Rechtsanwalt später die Kosten der Rechtsberatung und ggf. Rechtsverfolgung des Betriebsrates durchsetzen kann, ist die ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrates erforderlich. In Bezug auf die außergerichtliche Interessenwahrnehmung sollte der Betriebsrat in seinem Beschluss bzw. im Sitzungsprotokoll darlegen, dass die außergerichtliche Beauftragung erfolgt, um einen teuren Rechtsstreit zu vermeiden und warum dies im konkreten Fall erforderlich bzw. sinnvoll sein könnte (vgl. auch BAG Urteil vom 15.11.2000). Bei Fragen schicken Sie uns gerne eine Email.